Revolutionäre Suchmaschinenoptimierung 2 – Drohen mit dem Anwalt
Mann oh Mann. Ich hab die Hosen ordentlich voll. Sollte ich doch tatsächlich verklagt werden. Nur der Grund ist mir immer noch nicht klar. Da war von “Internetstalking” die Rede, aber eigentlich sollte der Vorwurf wohl lauten: Bösartige Suchmaschinenoptimierung. Wer’s nicht kennt: eine schwere Straftat!
Was bisher geschah:
- Wie das Internet funktioniert (Revolutionäre Suchmaschinenoptimierung!)
- Chronologie eines Google-Experiments
Nachdem wir die Hoffnung schon aufgegeben hatten, erhielten neulich alle an unserem kleinen Experiment Beteiligten eine böse E-Mail von dem Künstler, den wir nicht nennen dürfen. Die wichtigsten Inhalte in Form von Stichpunkten:
- Anwalt
- rechtliche Schritte
- Darstellung falscher Sachverhalte
- Internetstalking
- §186
- Name markenrechtlich geschützt
- Seiten sofort entfernen
He he. Ein starkes Stück, und eine wieder mal innovative Idee von jemandem, der wirklich keine Ahnung vom Internet zu haben scheint. Leute verklagen oder wenigstens anzumahnen ist zwar momentan ziemlich angesagt und der Einfall eine solche Drohung zu nutzen, dass man mit seiner Seite bei Google ganz vorne landet, ist zweifellos originell. Sie hat aber doch einen kleinen Schönheitsfehler: sie funktioniert nicht, wenn der Empfänger auch nur ein bisschen Ahnung hat.
Der Bluff des nicht genannt werden dürfenden Künstlers ist irgendwie aufgeflogen. Und nach 3 verschiedenen Antworten (1x witzig ironisch, 1x bitterböse, 1x rechtlich fundiert) dürfen unsere Testseiten trotz der Verwendung des Namens, der nicht genannt werden darf im Internet bleiben.
Ich bin ja schon gespannt, was als nächstes kommt.
Ein Kommentar
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allein schon deswegen schau ich immer mal wieder hier vorbei, lustiger vogel :)